Ebenfalls vernachlässigte er das Wohlergehen einer Ziege dadurch, dass er sie trotz «Räudebefall» bis zur Tierschutzkontrolle vom 20.07.2018 nicht professionell tierärztlich behandeln liess. 7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass sowohl das Pony H.________ («Hufrehe») als auch die Ziege («Räudebefall») krank gewesen sind. Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte dies gewusst und er gewisse Behandlungsmethoden angewendet hat. Im Übrigen aber bestreitet der Beschuldigten die angeklagten Vorwürfe.