285 ff.). 2.2 Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 300 f.). 2.3 Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 wurde das Gesuch des Beschuldigten um Anordnung der amtlichen Verteidigung gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als dessen amtlicher Verteidiger eingesetzt (pag. 437 f.). 2.4 Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 29./30. November 2023 statt, nachdem die Termine vom 3./4. November 2022 und vom 9./10. März 2023 auf kurzfristige Anträge des Beschuldigten hin hatten abgesetzt/verschoben werden müssen (pag. 361 f. und 470 f.).