2. Berufung 2.1 Gegen das erwähnte Urteil meldete der Beschuldigte am 30. Juni 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 238). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 5. November 2021 (pag. 243 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 277 f.). Mit Berufungserklärung vom 25. November 2021 wurde das erstinstanzliche Urteil betreffend den Schuldspruch der mehrfachen Tierquälerei, die ausgesprochene Geldstrafe sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Kosten des Widerrufsverfahrens) angefochten (pag. 285 ff.).