1. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 3’200.00. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'450.00 und Auslagen CHF 205.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2'655.00. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'055.00.