2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt C.________, für das oberinstanzliche Verfahren inkl. Haftprüfungsverfahren (SK 21 55) wird wie folgt bestimmt: StundenSatz amtliche Entschädigung 10.00 200.00 CHF 2’000.00 Reisezuschlag CHF 0.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF