3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von Euro 1'445.00 (ausmachend CHF 1'582.30; Ass. 11) D.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben wird. 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3'500.00 (Ass. 6) in der Höhe von CHF 2'500.00 zur Deckung der Geldstrafe von CHF 2'500.00 und in der Höhe von CHF 1'000.00 zur teilweise Deckung der Verfahrenskosten verwendet wird. II. A.________ wird freigesprochen: