bis zur den letzten Abschlussarbeiten am 4. Oktober 2021 zu hoch. Unter Berücksichtigung des Haftprüfungsverfahrens SK 21 55 war vorliegend ein Aufwand von maximal 10 Stunden geboten. Weiter können die geltend gemachten Kosten für Fotokopien und Porto nicht nachvollzogen werden. Diese sind in der Kostennote nicht ausgewiesen und sind höher als die Auslagen im Verfahren vor der Vorinstanz, ohne dass ein höherer Kopieroder Versandaufwand ersichtlich wäre (vgl. pag. 957). Der Zusammenstellung der Aufwände lassen sich lediglich dreizehn Postverstände entnehmen.