56 31.2 Oberinstanzliches Verfahren Für das Berufungsverfahren machte Rechtsanwalt C.________ mit Kostennote vom 4. Oktober 2021 einen Aufwand von 12.5 Stunden, Auslagen von CHF 451.20 sowie Mehrwertsteuer geltend (pag. 1177 f.). Dieser Aufwand lässt sich anhand der Kostennote nicht restlos nachvollziehen und erscheint der Kammer für das oberinstanzliche Verfahren bis zur Sistierung des Mandats resp. bis zur den letzten Abschlussarbeiten am 4. Oktober 2021 zu hoch.