1189 und pag. 1191). Gemäss eigenen Angaben besuchte der Beschuldigte in N.________ keine Schule, der Vater soll aber eine höchste Amtsperson in einem Dorf gewesen sein (pag. 299 Z. 31 und pag. 288 Z. 130). Aufgrund seiner im Herkunftsland erfolgten Sozialisation kennt er die dortige Kultur bestens. Zu seiner Familie im Heimatland hat er Kontakt. Vier seiner Geschwister sowie weitere Verwandte leben noch in N.________ (pag. 288 Z. 124 ff. und pag. 299 Z. 31). Auch ging er bis zu seiner Verhaftung jedes Jahr für kürzere oder längere Zeit dorthin in die Ferien (pag. 288 Z. 140 ff. und pag. 696).