SR 0.107) keine neuen Aspekte. Sogar wenn die Familie des Beschuldigten in der Schweiz verbleibt, und eine enge Eltern-Kind- Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat praktisch nicht aufrecht erhalten werden kann, lässt dieser Umstand gemäss Bundesgericht eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht bereits als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21 E. 6.3). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2). Das Ausgeführte hat selbstredend auch für die erwachsene Tochter des Beschuldigten Gültigkeit.