1223 ff.). In der Berufungsverhandlung betonte der Beschuldigte denn auch, er habe ein gutes Verhältnis zu seiner Frau. Sie hätten lediglich früher Krach gehabt wegen dem Finanziellen (pag. 1193). Er liebe seine Kinder und sie würden ihn ebenfalls lieben (pag. 1195). Seine Zukunftspläne seien, dass er arbeite und seinen Kindern helfe, bis diese ihre Ausbildung abschliessen würden (pag. 1196). Er wolle die Schweiz nicht verlassen, weil seine Familie hier sei (pag. 1197). Diese unter Eindruck des vorliegenden Verfahrens einreichten Briefe und Beteuerungen des Beschuldigten vermögen die aktenkundigen Verhältnisse aus der Zeit vor der Verhaftung nicht aufzuwiegen.