Seine Familie musste vom 1. Mai 2009 bis 20. Juni 2012 sowie vom 1. August 2013 bis 31. August 2018 von der Sozialhilfe unterstützt werden (pag. 721). In den Monaten vor seiner Verhaftung war eine Unterstützung durch die Sozialhilfe bereits wieder Thema (Beilageakten Faszikel 3, Aktennotiz vom 1. April 2019). In sozialer Hinsicht verkehrte der Beschuldigte in erster Linie im Kreis von Landsleuten bzw. Leuten aus dem nordafrikanischen Raum (pag. 1193). Insgesamt kann weder seine berufliche noch seine soziale Integration als dauerhaft gelungen bezeichnet werden.