Da er innert kürzester Zeit einschlägig und im qualifizierten Bereich rückfällig geworden sei, rechtfertige sich eine Dauer der Landesverweisung von 15 Jahren. 27.4 Erwägungen der Kammer 27.4.1 Integration in der Schweiz Zunächst ist die Integration des Beschuldigten zu beurteilen, worunter namentlich die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der