Die Landesverweisung würde zu einer Entfremdung und zu einem Verlust der Vaterrolle führen. Die Kinder hätten keinen Bezug zu N.________, es können ihnen nicht zugemutet werden, ihm nach N.________ zu folgen. Auch die Interessen seiner Ehefrau seien betroffen: Wenn er die Schweiz verlasse, sei sie alleinerziehende Mutter von fünf Kindern. Das öffentliche Interesse habe davor zurückzutreten. Auf eine Landesverweisung sei deshalb zu verzichten. Im Zusammenhang mit der Beziehung zu seinen Kindern verwies die Verteidigung auf die in der Berufungsverhandlung eingereichten Briefe der Kinder des Beschuldigten (pag. 1223 ff.).