26. Katalogstraftat Der Beschuldigte ist n.________ Staatsbürger. Mit der Verurteilung wegen der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz liegt eine Anlasstat gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB vor, welche in der Regel zur Landesverweisung führt.