21.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte hat gleich hinsichtlich zweier bedingt ausgesprochener Strafen innerhalb der Probezeit erneut delinquiert. In Bezug auf den gewährten bedingten Vollzug im Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 15. Dezember 2016 handelte es sich darüber hinaus lediglich um eine teilbedingte Strafe: Der Beschuldigte verbrachte 12 Monate im Freiheitsentzug und begann vor Ablauf eines Jahres nach seiner Entlassung wieder mit Betäubungsmitteln zu handeln. Dem Beschuldigten kann unter diesen Umständen keine gute Prognose gestellt werden.