20. Täterkomponenten Für die Täterkomponenten ist vorab auf die grundsätzlich zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (pag. 1038 f., S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Überlegungen werden nachfolgend ergänzt. 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte befand sich im Urteilszeitpunkt nach wie vor in Sicherheitshaft (SK 21 55; pag. 17 ff.). Der Führungsbericht des Regionalgefängnisses P.________ vom 21. September 2021 fällt dabei durchaus positiv aus (pag. 1169). Das Verhalten des Beschuldigten gibt zu keinen Beanstandungen Anlass.