19.3 Asperation Für die einfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittel wird somit eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen ausgesprochen. Damit liegen zwei gleichartige Strafen vor. Es ist somit in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden, wobei die Strafe von 43 Monaten für den 42 qualifizierten Betäubungsmittelhandel die Einsatzstrafe darstellt. Diese ist für den nicht qualifizierten Betäubungsmittelhandel um 10 Tage zu erhöhen.