15. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Haschisch besessen, erworben und verkauft und damit den Tatbestand von Art. 19 Abs. 1 Bst. c und d BetmG erfüllt zu haben. 15.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1033, S. 26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 15.2 Tatbestandsmässigkeit Der Beschuldigte hat in der Zeitspanne von Anfangs Dezember 2017 bis am 25. Mai 2019 45 Gramm Haschisch erworben, besessen und an Q.________ und T.________ verkauft. Er hat dabei wissentlich und willentlich gehandelt.