13. Erwerb, Besitz und Verkauf von Haschisch gemäss Ziff. I.2 der Anklageschrift 13.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.2 der Anklageschrift vom 7. April 2020 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Zeitspanne von Anfangs Dezember 2017 bis am 25. Mai 2019 von einem unbekannten Lieferanten insgesamt mindestens 45 Gramm Haschisch erworben zu haben. Dieses habe er danach besessen und gelagert und verkauft.