12.6.3 Anstaltentreffen Hingegen bestehen in den Akten keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte bereits konkrete Vorbereitungen für den Weiterverkauf des Kokains getroffen hätte. Es hatte dieses im Zeitpunkt der Anhaltung am 25. Mai 2019 lediglich entgegengenommen, nach Hause gebracht und dort aufbewahrt. Insbesondere hat er das Kokain noch nicht portioniert und für den Einzelverkauf vorbereitet. Es konnten sodann zwar eine Waage, nicht aber Minigrips oder anders Verpackungsmaterial sichergestellt werden (pag. 516, Asservat 2).