Seine weiteren Aussagen («50/51», «Papiere bei ihm gelassen») liess der Beschuldigte unkommentiert resp. gab an, er habe ihm eine Adresse für eine «Mobilfirma», eine Firma für Touristen überlassen (pag. 322 Z. 337 ff.). Insgesamt weisen die Aussagen des Beschuldigten zu den aufgezeichneten Telefongesprächen somit zahlreiche Ungereimtheiten auf und erscheinen nicht glaubhaft. Sein Aussageverhalten verstärkt den Eindruck, dass der Beschuldigte den Verdacht einer Kokainübergabe aus dem Weg zu räumen versuchte und als Schutzbehauptung die Geschichte mit dem Familienbesuch vorbrachte.