34 11:54 Uhr rief eine Person B den Beschuldigten an, woraufhin der Beschuldigte mitteilte, «der andere» sei noch nicht gegangen. Der andere bringe ihn [den Beschuldigten] an seinen Arbeitsort und hole danach seine Kinder ab. Er habe gesagt «50/51». Er habe die Papiere «bei ihm» gelassen (pag. 346). Auf Vorhalt dieser Aufzeichnung gab der Beschuldigte an, er habe wiederum mit AC.________ gesprochen (pag. 322 Z. 327).