Auch im Gespräch um 10:22 Uhr will der Beschuldigte wieder mit AC.________ gesprochen haben. Er [der Beschuldigte] habe diesem gesagt, er müsse selber weiterschauen für einen Ort, an dem er schlafen könne (pag. 321 Z. 270 ff.). Erneut ging er nicht darauf ein, dass er im aufgezeichneten Telefongespräch nicht direkt mit der Person sprach, für die er einen Platz suchen sollte, sondern über diese Person (pag. 342). Im selben Telefongespräch sagte der Beschuldigte seinem Gesprächspartner: «Ich habe gestern versucht codiert/verschlüsselt zu sprechen. Du hast nicht verstanden» (pag.