Im Übrigen wird der Beschuldigte in diesem Telefon nicht gebeten, sondern er wird angewiesen, einen Platz für diese dritte Person mit Frau und Kind zu finden. Von «Touristen» oder «Erholung» ist keine Rede. Zum Gespräch um 10:19 Uhr gab der Beschuldigte an, er habe dort ebenfalls mit AC.________ gesprochen, der den L.________(Einkaufsladen) gesucht habe (pag. 320 f. Z. 249 ff.). Diese Erklärung stimmt ebenfalls nicht mit dem protokollierten Inhalt des Telefongesprächs überein, in dem der Beschuldigte nämlich mit einer Person B spricht und aus dem hervorgeht, dass sich der Beschuldigte mit einer dritten Person C beim L.________(Einkaufsladen) treffen sollte.