Konfrontiert mit diesen Telefonaufzeichnungen war der Beschuldigte denn auch nicht im Stande, eine plausible Erklärung für die abgehörten Gespräche zu liefern. Vielmehr verstrickte er sich in widersprüchliche Angaben. So sagte er etwa, im Telefon um 10:08 Uhr habe ihn ein Kollege von Spanien namens «AC.________» gefragt, ob er einen Platz habe für seine Familie, damit sie als Touristen in die Schweiz kommen und sich erholen könnten (pag. 320 Z. 205 ff.).