Diese einschlägigen Telefongespräche sind ein klarer Hinweis darauf, dass der Beschuldigte an diesem Tag jemanden getroffen und von diesem eine Kokainlieferung entgegengenommen hat. Daraufhin deuten auch die Ausführungen der Polizei, die aufgrund der aufgezeichneten Gespräche bereits im April 2019 davon ausging, dass der Beschuldigte «in nächster Zeit» eine Drogenlieferung durch unbekannte Kuriere erwartete, die relativ kurzfristig in F.________ auftauchen könnten (pag. 508 f.). Konfrontiert mit diesen Telefonaufzeichnungen war der Beschuldigte denn auch nicht im Stande, eine plausible Erklärung für die abgehörten Gespräche zu liefern.