33 pag. 289 Z. 185 ff., pag. 291 Z. 250 ff., pag. 301 f. Z. 110 ff., pag. 945 Z. 8 ff., pag. 1197). Der Beschuldigte schilderte dies im Verlauf des Verfahrens im Wesentlichen übereinstimmend. Seine Darstellung steht jedoch in einem offenkundigen Widerspruch zu den aufgezeichneten Telefongesprächen vom 25. Mai 2019. Diese einschlägigen Telefongespräche sind ein klarer Hinweis darauf, dass der Beschuldigte an diesem Tag jemanden getroffen und von diesem eine Kokainlieferung entgegengenommen hat.