Die Vorinstant erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt. Sie beurteilte die Ausführungen des Beschuldigten als «äusserst unglaubhaft». Die aufgezeichneten Telefongespräche aus der Telefonüberwachung am 25. Mai 2019 sprächen für eine komplett andere Version der Kokainübergabe. Es sei unglaubhaft, dass die Mafia den Beschuldigten lediglich zum Aufbewahren des Kokains zwischengeschaltet habe und damit ein unnötiges Risiko eingegangen sei. Der Beschuldigte habe keine resp.