12. Erwerb, Besitz, Transport, Lagerung und Anstaltentreffen zum Verkauf von Kokain gemäss Ziff. I.1.2 der Anklageschrift 12.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 7. April 2020 vorgeworfen, er habe sich am 25. Mai 2019 auf Vermittlung durch einen arabisch sprechenden «Geschäftspartner» in F.________ mit einem unbekannten Drogenlieferanten getroffen und von diesem einen Stein Kokaingemisch von 495 Gramm mit einem Reinheitsgrad von 89% Kokainhydrochlorid, ausmachend 440.55 Gramm reines Kokain, entgegengenommen.