29 dabei zumindest teilweise um den Verkauf von Kokain ging (pag. 138 f. bzw. pag. 406). Die Erklärung des Beschuldigten für den Kontakt mit W.________, wonach er diesem dreimal in der Woche auf dem Bauernhof geholfen habe, ist als Schutzbehauptung zu werten. Insbesondere aufgrund der Aussagen an der Berufungsverhandlung, aber auch, weil W.________ diese nicht bestätigt hat und der Beschuldigte auf Frage nach seiner Beschäftigung im gesamten Verfahren nie angegeben hat, regelmässig auf einem Bauernhof gearbeitet zu haben.