Es wird im Gegensatz zur Vorinstanz davon ausgegangen, dass die Portionen im Durchschnitt nicht ganz ein Gramm, sondern lediglich ca. 0.8 Gramm Kokaingemisch beinhalteten. Bei einem Bezug von insgesamt fünf Portionen ergibt dies eine Gesamtmenge von 4 Gramm Kokaingemisch. 11.9.5 Fazit Der Beschuldigten hat zwischen Juni 2018 und dem 25. Mai 2019 4 Gramm Kokaingemisch an U.________ verkauft. 11.10 Verkauf an V.________ Gemäss Anklageschrift hat der Beschuldigte im Zeitraum von Dezember 2017 bis 25. Mai 2019 mindestens 2.5 Gramm Kokaingemisch an V.___