während einer Bezugsperiode von ca. zwei Monaten im Schnitt pro Tag eine Portion zu 0.6 Gramm beim Beschuldigten bezogen hat. Dies ergibt eine Gesamtmenge von ca. 36 Gramm Kokain – die angeklagte Menge von 28 Gramm kann somit ohne Weiteres bestätigt werden. 11.7.5 Fazit Der Beschuldigte hat T.________ in der Zeit von März 2019 bis am 25. Mai 2019 insgesamt 28 Gramm Kokaingemisch verkauft.