21 ge zugaben und ihre Aussagen mit jenen von Q.________ übereinstimmten. Sie ging weiter davon aus, dass sich S.________ nicht selber belastet hätte, wenn er kein Kokain beim Beschuldigten bezogen hätte. Seine Aussagen liessen sich anhand der dokumentierten Telefondaten untermauern. S.________ habe in der Zeitperiode von 18 Monaten teilweise 3 Portionen die Woche, teilweise in einer Woche nichts und manchmal pro Kauf zwei Portionen gekauft.