Es kann somit ohne Weiteres auf eine Menge von insgesamt 60 Gramm Kokaingemisch abgestellt werden. 11.5.5 Fazit Der Beschuldigte hat von Juni 2018 bis Oktober 2018 60 Gramm Kokaingemisch an R.________ verkauft. 11.6 Verkauf an S.________ Der Beschuldigte soll gemäss Anklageschrift in der Zeit von Dezember 2017 bis am 25. Mai 2019 mindestens 50 Gramm Kokaingemisch an S.________ verkauft haben. 11.6.1 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete diesen Vorwurf als erstellt. Sie hielt fest, dass sowohl der Beschuldigte als auch S.________ die Kokainkäufe von einer unbestimmten Men-