18 den Eindruck, sie habe ihren Konsum tatsächlich in Gramm und nicht in Portionen angeben wollen. In Bezug auf die erste Zeitspanne ist allerdings nicht ganz klar, ob sie mit «einem Gramm» die effektive Menge oder eine Portion bezeichnete. Es wird zu Gunsten des Beschuldigten deshalb davon ausgegangen, dass sie von Portionen sprach und diese jeweils nicht ein Gramm wogen. Gleichzeitig ist unwahrscheinlich, dass die Portionen lediglich 0.6 Gramm betragen haben, wenn Q.________ so konsequent von einem Gramm sprach.