Ihre Angabe, es seien mehr als 20 Gramm pro Monat gewesen, sei eine Schätzung, die kritisch hinterfragt werden müsse, da sie pro Portion von einer zu hohen Menge Kokain ausgegangen sei. Sie habe pro Monat 20 Portionen zu je 0.6 Gramm, ausmachend 72 Gramm Kokaingemisch, gekauft. Total ergebe dies für die Zeit von Dezember 2017 bis zum 25. Mai 2019 eine tatsächlich verkaufte Menge von 103.2 Gramm Kokaingemisch, nicht 240 Gramm. 11.4.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die relevanten Beweismittel korrekt zusammengefasst. Darauf wird verwiesen (pag. 1016 f., S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). An