11.4 Verkauf an Q.________ Gemäss Anklageschrift soll der Beschuldigte im Zeitraum vom Dezember 2017 bis 25. Mai 2019 mindestens 240 Gramm Kokaingemisch an Q.________ verkauft haben, die dieses selber konsumierte bzw. im Wissen des Beschuldigten an ihren Freund S.________ weitergab.