Gramm reines Kokainhydrochlorid, erworben und in der Folge besessen und gelagert. Diese Menge an Kokaingemisch habe er im selben Zeitraum an namentlich bekannte und in der Anklageschrift aufgeführte sowie an weitere (unbekannte) Personen verkauft (pag. 830 f.). 11.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt zuletzt grundsätzlich nicht mehr, Kokain an diverse Personen abgegeben zu haben. Von ihm bestritten wird aber nach wie vor die vorgeworfene, umgesetzte Menge.