11. Erwerb, Besitz, Lagerung und Verkauf von Kokain gemäss Ziff. I.1.1 der Anklageschrift 11.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 7. April 2020 zusammengefasst vorgeworfen, er habe in der Zeit von Anfangs Dezember 2017 bis am 25. Mai 2019 an verschiedenen Orten in F.________ insgesamt mindestens 398.5 Gramm Kokaingemisch mit einem mehrheitlich unbekannten Reinheitsgrad von mindestens 74%, ausmachend mindestens 294.89 Gramm reines Kokainhydrochlorid, erworben und in der Folge besessen und gelagert.