15 waltungsgerichts des Kantons Bern .________ vom .________ betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschuldigten. Daraus geht hervor, dass der Beschuldigte vor dem Verwaltungsgericht damit argumentiert hatte, er habe nur deshalb mit Betäubungsmitteln gehandelt, weil seine Familie ohne den Erwerb aus den Drogengeschäften in ihrer Existenz bedroht gewesen wäre (pag. 910).