Der Beschuldigte erläuterte allerdings nicht, wie dieser Vorfall aus dem Jahr 2017 mit der Kokainlieferung vom 25. Mai 2019 konkret in Zusammenhang stehen sollte. Zwar gab er auf Nachfrage seiner damaligen Anwältin einmal an, ihm sei bei der Übergabe des Kokains gedroht worden, er werde zu Tode geschlagen, wenn er das Kokain nicht nehme (pag. 304 Z. 234). Diese Aussage kam jedoch ausschliesslich auf Basis der entsprechenden Frage der Verteidigerin zu Stande und wurde im weiteren Verfahren nicht wiederholt. Auch in den darauffolgenden Einvernahmen deutete er an, er sei bis ins Jahr 2019 bedroht worden, die Aussagen dazu blieben jedoch vage, wenig konkret und nicht glaubhaft (pag.