Er habe damals eine Tasche voller Unterlagen von seinem Gefängnisaufenthalt gehabt, damit er belegen könne, dass er im Gefängnis gewesen sei. Er habe Angst gehabt, dass diese Leute ihn hätten umbringen wollen (pag. 464 Z. 193 ff.). Die Aussagen können zudem in einem Zusammenhang gesehen werden mit der Aussage von T.________, wonach ihr der Beschuldigte erzählt habe, er habe noch Schulden vom ersten Mal, als er ins Gefängnis habe gehen müssen (pag. 426 Z. 205 ff.).