14 mit dem Tod bedroht worden. Als er gezeigt habe, dass er im Gefängnis gewesen sei, hätten sie sich beruhigt (pag. 290 f. Z. 211 ff., pag. 355 Z. 313 ff. und pag. 1199 f.). Die Schilderungen des Beschuldigten zum Vorfall im Jahr 2017 sind vergleichsweise detailliert und konstant. Sie korrespondieren auch mit der Schilderung seiner Ehefrau, wonach der Beschuldigte einmal Angst gehabt habe, nachdem er aus dem Gefängnis gekommen sei. Er habe damals eine Tasche voller Unterlagen von seinem Gefängnisaufenthalt gehabt, damit er belegen könne, dass er im Gefängnis gewesen sei.