280 Z. 88). «Ich habe keinen Kokainhandel gemacht. Sie haben mir das [wohl: den Kokainstein] einfach gegeben» (pag. 282 Z. 168). In der nächsten Einvernahme, am 6. Juni 2019, wurde ihm die Überwachung seiner Telefonnummern bekannt gegeben zusammen mit dem Vorhalt, es werde deshalb davon ausgegangen, er sei im Betäubungsmittelhandel tätig gewesen. Auf diesen Vorhalt reagierte er mit der Schilderung, er habe einem Z.________ im Oktober 2018 gegen Geld Kokain bringen müssen, weil dieser ihn bedroht habe (pag. 300 f. Z. 71 ff.).