__, die in der «Szene» in F.________ offenbar gut vernetzt war, erscheint es unwahrscheinlich, dass sie die vom Beschuldigten beschriebenen Konstellationen nicht beobachtet hätte. Sie beschrieb stattdessen, dass sie die Betäubungsmittel jeweils direkt beim Beschuldigte bestellt und dass dieser die Drogen stets in der Nähe gehabt habe. Die Bestellungen liefen demnach nicht wie vom Beschuldigten beschrieben über einen