447 Z. 33 ff.). Später räumte V.________ ein, selber drei bis vier Mal für andere Leute beim Beschuldigten Kokain abgeholt zu haben – er wusste demnach aus eigener Erfahrung und nicht nur aus der «Gerüchteküche», dass es bei den Kontakten mit dem Beschuldigten um Kokain ging. Es habe Leute gegeben, die nicht selber mit A.________ in Kontakt hätten treten können oder wollen und in solchen Fällen habe er dann mit A.________ telefoniert (pag. 449 Z. 140 ff.). Er habe ihn darauf angesprochen, ob etwas nicht «sauber» sei. A.________ habe sozusagen als Entschuldigung gesagt, «ja wegen den Kindern, dem Geld, sozusagen existenzmässig» (pag.