10.5.2 Aussagen der Abnehmerinnen und Abnehmer Gemäss Q.________ war es möglich, dass man beim Beschuldigten auf der Strasse Kokain kaufen konnte, wenn man ihn spontan traf. Sie wisse von Leuten, die so bei ihm Kokain gekauft hätten, ohne ihn anzurufen (pag. 500 Z. 161). Sie habe keine Ahnung, woher er das Kokain und Haschisch bezogen habe. Er sei in dieser Sache eher zurückgezogen gewesen. Er sei immer alleine gewesen (pag. 500 Z. 185 f.). Auf Frage, ob der Beschuldigte vor irgendjemandem Angst habe, gab sie an: «Vor der Polizei».