10 10.5 Beweismittel 10.5.1 Aussagen des Beschuldigten Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten zutreffend zusammengefasst. Darauf wird verwiesen (pag. 1014 f., S. 7 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte weiterhin an, er sei unter Druck gesetzt worden und habe Anweisungen erhalten, Kokain entgegenzunehmen und weiterzugeben (pag. 1198 f.). Die Leute, die ihn unter Druck setzten, kenne er vom letzten Mal, aber er kenne sie nicht richtig.