Das Drogenbusiness sei zwar sehr rau, Notlagen würden ausgenutzt und es werde auch Gewalt angewendet, aber die Verteidigungsstrategie mit dem Notstand werde nicht aufrechterhalten. Da der Beschuldigte auch in der Berufungsverhandlung weiterhin angab, er sei zum Drogenhandel gezwungen worden, werden seine Aussagen und die weiteren Beweismittel zu seiner Rolle nachfolgend dennoch gewürdigt.